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Rechtskräftige Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan tritt mit dem Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung in der Tagespresse als Satzung in Kraft. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sind dann für die jeweiligen Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Zudem ist der Bebauungsplan die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.

 

Der Bebauungsplan umfasst im allgemeinen die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung und ggf. einen Umweltbericht.

 

Neuere digital vorhandene Bebauungspläne (ab dem Jahr 2002) können mit textlichen Festsetzungen und Begründung direkt am Bildschirm eingesehen und ggf. heruntergeladen werden.

 

Ältere analoge Bebauungspläne können im Fachbereich 4 – Bauen und Umwelt – der Stadtverwaltung Alzey, Ernst-Ludwig-Str. 42, Zimmer 501 oder 503 eingesehen werden. Auszüge sind als Schwarz-Weiß-Kopien erhältlich.

 

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Unterlagen zu den neueren rechtskräftigen Bebauungsplänen der Stadt Alzey und der Stadtteile Schafhausen, Weinheim, Heimersheim und Dautenheim. Dieser Service umfasst überwiegend Bebauungspläne ab dem Jahr 2002.