Der Bebauungsplan hat zur Aufgabe, für einen Teilbereich im Stadtgebiet die baulichen Nutzungen zu steuern. Er setzt die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen und die Bauweise verbindlich fest. Weiterhin werden die öffentlichen Verkehrsflächen, die öffentlichen und privaten Grünflächen und die naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensationsflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die Verkehrserschließung und die Infrastrukturausstattung.
In den Bebauungsplan werden in der Regel gestalterische Vorschriften wie die Festlegung der Traufhöhe, die Vorgaben für Dachneigung und die Farbe sowie das Material zur Dacheindeckung integriert.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans bekommen die Bürger mehrfach Gelegenheit, sich zu den Planvorstellungen der Kommune zu äußern. Auch die Behörden teilen während des Planungsprozesses ihre Stellungnahmen zur Planung mit. Die jeweiligen Vorschläge werden den städtischen Gremien vorgetragen, welche entscheiden, ob diese im Bebauungsplan berücksichtigt werden. Der Stadtrat beschließt letztendlich den Bebauungsplan als Satzung.
Die Stadt Alzey möchte ihre Bürgerinnen und Bürger, Bauwillige sowie Planende möglichst umfassend über das Bau- und Planungsrecht informieren, deshalb soll die Darstellung der Bebauungspläne im Internet als erweitertes Serviceangebot der Stadtverwaltung Alzey eine zusätzliche Informationsquelle bieten.
Nachfolgend werden die aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitpläne einschließlich der dazugehörigen Unterlagen (z. B. Textfestsetzungen und Begründung) dargestellt. Dabei wird über Zeitraum und Ort der jeweiligen Bürger-/Trägerbeteiligung oder der Offenlage informiert. Im Rahmen dieser Serviceleistung können Anregungen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren auch per Email direkt an das Stadtbauamt gesendet werden.
Die digital vorliegenden rechtskräftigen Bebauungspläne können direkt am Bildschirm entweder im PDF-Format oder DWF-Format (Herunterladen eines Viewers erforderlich) aufgerufen und ggf. herunter geladen werden.