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Zur Zeit im Verfahren befindliche Bauleitpläne

Im Rahmen von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 BauGB (Baugesetzbuch) in 2 Schritten:

 

1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Bürgerbeteiligung)

Die frühzeitige Beteiligung bietet betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Bauinteressierten, Grundstückseigentümern u.a. zu einem frühen Zeitpunkt des Planverfahrens die Gelegenheit sich zu informieren und Ihre Anregungen vorzutragen. Die Beteiligung kann in unterschiedlicher Art und Weise - angepasst an die jeweiligen Planinhalte oder sonstigen Gegebenheiten – erfolgen und wird durch Veröffentlichung in der Tagespresse bekannt gegeben.

2. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage)

Die ausgearbeitete Planung ist gemäß Baugesetzbuch für den Zeitraum eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum wird in der Tagespresse bekanntgegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Fachbereich 4 - Bauen und Umwelt im Rathaus der Stadt Alzey und im Internet.

Während der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift die Anregungen vorzutragen.

 

Als erweitertes Serviceangebot der Stadtverwaltung Alzey soll die Darstellung der Bebauungspläne im Internet eine zusätzliche Informationsquelle bieten.

 

Zur Zeit befinden sich folgende Bauleitpläne im Verfahren: