Im Rahmen von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 BauGB (Baugesetzbuch) in 2 Schritten:
1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Bürgerbeteiligung)
Die
frühzeitige Beteiligung bietet betroffenen Bürgerinnen und Bürgern,
Bauinteressierten, Grundstückseigentümern u.a. zu einem frühen
Zeitpunkt des Planverfahrens die Gelegenheit sich zu informieren und
Ihre Anregungen vorzutragen. Die Beteiligung kann in unterschiedlicher
Art und Weise - angepasst an die jeweiligen Planinhalte oder sonstigen
Gegebenheiten – erfolgen und wird durch Veröffentlichung in der
Tagespresse bekannt gegeben.
2. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
Die
ausgearbeitete Planung ist gemäß Baugesetzbuch für den Zeitraum eines
Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum wird in der Tagespresse
bekanntgegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Fachbereich 4 -
Bauen und Umwelt im Rathaus der Stadt Alzey und im Internet.
Während
der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift die Anregungen vorzutragen.
Als erweitertes Serviceangebot der Stadtverwaltung Alzey soll die Darstellung der Bebauungspläne im Internet eine zusätzliche Informationsquelle bieten.
Zur Zeit befinden sich folgende Bauleitpläne im Verfahren: